Hartz viereinhalb

Das Bürgergeld bringt Verbesserungen, ist aber kein neues Grundsicherungssystem

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PICTURE ALLIANCE
Damals: Peter Hartz und Gerhard Schröder, 2002
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Damals: Peter Hartz und Gerhard Schröder, 2002

Hartz viereinhalb

Das Bürgergeld bringt Verbesserungen, ist aber kein neues Grundsicherungssystem

Die als „Hartz IV“ bekannte Grundsicherung für Arbeitsuchende soll umfassend reformiert werden, nachdem sie selbst bei ihren politischen Urhebern, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zunehmend in Verruf geraten war. Das im Volksmund ebenso genannte Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft – hauptsächlich Kinder – will die Ampel-Koalition zum 1. Januar 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen.

Erleichterter Zugang in die Grundsicherung

Seit der Coronapandemie gibt es einen nicht zuletzt für Soloselbstständige und Kleinunternehmer erleichterten Hartz-IV-Zugang durch eine weniger strenge Prüfung des Vermögens und der Wohnungsgröße bzw. der Miethöhe. SPD, Bündnisgrüne und FDP verlängern den Zeitraum dafür beim Bürgergeld um anderthalb auf zwei Jahre, damit sich die Anspruchsberechtigten voll auf die Arbeitsuche konzentrieren können.

In dieser „Karenzzeit“ genannten Phase findet Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung keine Berücksichtigung, sofern es 60 000 Euro und zusätzlich 30 000 Euro für jeden weiteren Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft nicht überschreitet. Anschließend beträgt das Schonvermögen noch 15 000 Euro pro Person. Unberücksichtigt bleibt selbstgenutztes Wohneigentum, sofern das Hausgrundstück eine Wohnfläche von 140 Quadratmetern nicht überschreitet oder die Eigentumswohnung nicht größer als 130 Quadratmeter ist. Die genannten Regelungen sind großzügiger als die bisherigen, von ihnen profitieren aber nur „Neukund(inn)en“ der Jobcenter und bessersituierte Leistungsberechtigte.

Hatte die Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und den Leistungsberechtigten bislang vor allem deren Pflichten festgelegt, ohne dass sie irgendwelche Unterstützungsleistungen zusagte, sollen beide Seiten fortan „auf Augenhöhe“ miteinander verhandeln und einen „Kooperationsplan“ erarbeiten, der als roter Faden im Eingliederungs­prozess dient.

Mehr berufliche Weiterbildung

Weil dem Arbeitsmarkt heute im Unterschied zur Jahrtausendwende, als die Hartz-Gesetze entstanden, Fachkräfte fehlen, will man Menschen im Grundsicherungsbezug die Möglichkeit eröffnen, sich stärker auf ihre berufliche Qualifizierung und Weiterbildung zu konzentrieren. Abgeschafft wird daher der Vermittlungsvorrang, der dafür sorgte, dass Schulbildung, Berufsausbildung und berufsabschlussbezogene Weiterbildung hinter einer Arbeitsaufnahme zurückstanden.

Um größere Anreize zum Abschluss einer Berufsausbildung für Geringqualifizierte zu schaffen, erhalten die an einer Weiterbildungsmaßnahme beteiligten Bürgergeldbezieherinnen ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich. Zudem wird die zur Umschulung im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung gewährte Zeit von zwei auf drei Jahre verlängert. Die bestehenden Prämienregelungen für den erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen werden entfristet. Für die Teilnahme an einer Maßnahme zur nachhaltigen Integration (z.B. einem Sprachkurs) wird ein Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt.

Verbreiterung des Niedriglohnsektors?

Damit die Ausbildungsvergütung sowie ein Nebenjob von Schülern, Studierenden und Auszubildenden nicht zur Leistungsminderung führt, wird der Freibetrag auf 520 Euro pro Monat erhöht. Später sollen die Zuverdienstmöglichkeiten beim Bürgergeld auch für Erwachsene verbessert werden, was sich großzügig und für bisherige Hartz-IV-Bezieherinnen günstig anhört. Wenn die Erwerbsaufstocker mehr von ihrem Lohn behalten können, dürfte sich der zwischen 20 und 25 Prozent aller Beschäftigten umfassende Niedriglohnsektor jedoch noch verbreitern, denn es fiele Unternehmen sogar leichter als bei Hartz IV, Leistungsbezieher im Rahmen eines Kombilohns für wenig Geld anzuheuern. Sozial ist aber längst nicht alles, was Arbeit schafft. Sozial ist vielmehr nur, was Armut abschafft.

Für Alleinstehende, die Leistungen beziehen, soll das Bürgergeld 502 Euro im Monat betragen. Einer generöseren Bemessung der Regelbedarfe, als sie die Regierungsparteien verabredet haben, verweigerte die FDP ihre Zustimmung. Dies ist das größte Manko der Bürgergeld-Reform: Da die Ampel-Koalition auf eine spätestens durch die Inflation, wenn nicht schon durch die Pandemie gebotene stärkere Anhebung der Regelbedarfe sowie auf eine grundlegende Korrektur des Verfahrens zu deren Ermittlung und Fortschreibung verzichtet, bleibt sie hinter Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Sanktionen werden – einem Urteil dieses Gerichts folgend – bei Pflichtverletzungen auf den Abzug vom 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt. Trotzdem gibt es beim Bürgergeld wieder härtere Strafen, als sie das derzeite Sanktionsmoratorium erlaubt. Dieses beschränkt sich nämlich auf einen zehnprozentigen Abzug von der Regelleistung bei Meldeversäumnissen.

Nur ein schönerer Name für Hartz IV?

Obwohl das Bürgergeld durchaus Verbesserungen und Erleichterungen für Arbeitsuchende mit sich bringt, wird kein neues oder gar neuartiges Leistungssystem etabliert. Vielmehr bleibt seine Grundstruktur unangetastet, weil keine Lohnersatzleistung nach Art der mit Hartz IV abgeschafften Arbeitslosenhilfe eingeführt wird. Trotz seines gefälligeren Namens ist das Bürgergeld eine reine Fürsorge- oder Lohnergänzungsleistung. Für die „Laufkundschaft“ der Jobcenter, also Menschen, die aufgrund ihrer Qualifikation oder nach einer beruflichen Weiterbildung schnell vermittelbar sind, stellt es so etwas wie Hartz IV light dar.

Die sozialpolitische Paradoxie der Bürgergeld-Reform besteht darin, dass Hartz-IV-Abhängige im Langzeit- oder Dauerbezug, denen es am schlechtesten geht, von den Neuregelungen am wenigsten profitieren, während Personen, die bloß kurz im Leistungsbezug bleiben, weil sie gut qualifiziert sind oder Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Erfolg absolvieren, einen größeren Nutzen haben.

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