Die Demonstration in Leipzig und ihre Folgen
Die Demonstration in Leipzig und ihre Folgen
An diesem 9. November durfte Pegida in Dresden demonstrieren, die öffentliche Veranstaltung der Stadt zum Gedenken an die Juden-Pogrome vom 9. November 1938 aber wurde wegen Corona abgesagt. Verquere Welt. Wer genehmigt eigentlich sowas in Pandemiezeiten? Gerade nach den Vorkommnissen vom vergangenen Wochenende.
Dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen Tausenden Corona-Kritikern erlaubt hat, in der Leipziger Innenstadt ihren Zorn auszuleben, ist nicht nur unverständlich, es ist skandalös. Dabei geht es nicht um das Demonstrations- und Versammlungsrecht, es geht vielmehr um Massenaufläufe, bei denen mit Ansage auf Abstand und Masken gepfiffen wird. Wer entscheidet, das Risiko von Ansteckung in Kauf zu nehmen, wird zur Bedrohung all derer, die vorsichtig sind.
Klar, in einer Demokratie haben auch Kinds- und Querköpfe das Recht für die merkwürdigsten Inhalte und Ansichten zu demonstrieren, aber muss das auch in pandemischen Zeiten erlaubt werden? Und warum nicht auf dem freien Feld, sondern in Innenstädten?
Extreme Kontaktbeschränkungen einerseits, genehmigte Großdemonstrationen andererseits, das bringen viele Menschen nicht mehr zusammen. Denn schon bei nur mittelmäßig entwickelter Vorstellungskraft, ist klar, dass sich diese Melange aus Wutbürgern, Corona-Kritikern, Rechtsextremen oder einfach nur Mitläufern einen feuchten Husten um Hygiene-Vorschriften schert. Mit Querdenken hat das nichts mehr zu tun.
Was also folgt aus Leipzig:
Die Gerichte müssen noch sorgfältiger abwägen, was sie genehmigen. Es geht nicht nur um Paragraphen, es geht auch um Augenmaß. Und es geht um die Frage, was ist für die Polizei noch beherrschbar. Gefragt ist jetzt die Politik. Das Versammlungsrecht unter Pandemiebedingungen muss dringend geregelt werden. Um es klar zu sagen, es muss Schluss sein mit dieser Art von genehmigten Superspreading-Events.
Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir diesen Kommentar von Rainald Becker aus den ARD-Tagesthemen vom 9. November an dieser Stelle noch einmal.