Editorial des Verlegers
Editorial des Verlegers
Liebe Leserinnen und Leser,
die psychologischen Fernanalysen zum Geisteszustand des neuen Besitzers einer bekannten Kurznachrichtenplattform sind zuweilen so erschreckend wie kurzweilig zu lesen, aufs Ganze aber doch eher zweitrangig, wenn es um die politisch-gesellschaftlichen Auswirkungen all des ungefilterten Ungeistes geht, der eben täglich durch jenen Kanal rauscht.
Sabina Wolf orientiert sich in ihrem Beitrag für diesen Hauptstadtbrief dankenswerterweise an den tatsächlich rechtsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit Twitter und anderen sogenannten sozialen Netzwerken. Die Europäische Union versucht, auf dem Papier, mit dem Digital Services Act ein Mindestmaß an Verantwortung für die Betreiber und Schutz für die Leidtragenden eines Geschäftsmodells, das auf Empörung und deren Eskalation gebaut ist, zu etablieren. Allerdings, wie Wolf resümiert, die für ihre Berichte über Hetze extremistischer Gruppen im Netz bereits mit dem Ernst-Schneider-Preis der Deutschen Wirtschaft, dem Bayerischen Fernsehpreis sowie dem Journalistenpreis für Informatik ausgezeichnet wurde, steht es nicht gut um dieses Bemühen.
Günter Bannas hat sich für seine Kolumne Aus dem Bannaskreis in noch engere erlesene Zirkel eben jener Berliner Bubble, wie es durchaus doppeldeutig gerne heißt, begeben und ist mit einigen erhellenden Beobachtungen zurückgekommen.
Inge Kloepfer richtet auf das viel diskutierte neue Staatsbürgerschaftsrecht ihren Zweiten Blick – der aber über die technischen Spezifika und übliche Kopfnotenverteilerei weit hinausragt.
Im Postskriptum fragt Lutz Lichtenberger, was im gelungenen Fall beim Lesen mit uns passiert.
Mit herzlichen Grüßen verbleibe ich bis zur nächsten Woche
Ihr Detlef Prinz